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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Des Unternehmens Sven Sauder, Inhaber Herr Sven Sauder, Uhlandstraße 6, 80336

München (nachstehend als „Sven Sauder“ bezeichnet).

1.Teil – Allgemeine Regelungen

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Sven Sauder bietet seinen Kunden Beratungs- und Dienstleistungen im Bereiche SaaS an, insbesondere Durchführung von Workshops Beratung zu spezifischen Themen (Management von Kundenbeziehungen) Beratung zu SaaS Produkten Durchführung von SaaS-Implementierungen Weiterentwicklung bestehender SaaS-Implementierungen

(2) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Inanspruchnahme der Leistungen von Sven Sauder durch Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(3) Die Angebote von Sven Sauder richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu zählen insbesondere auch Institutionen und Behörden.

(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(5) Unter Verträgen über digitale Produkte sind Verträge zu verstehen, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.

(6) Bei der Buchung von Beratungsleistungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Regelungen des 2. Teils dieser AGB („Besondere Vertragsbedingungen für Beratungsleistungen) ergänzend zu den Regelungen des 1. Teils. Bei der Beauftragung von Implementierungen und deren Weiterentwicklung gelten die Regelungen des 3 Teils dieser AGB („Besondere Vertragsbedingungen für Implementierungen) ergänzend zu den Regelungen des 1. Teils. Bei einer Buchung eines Workshops ist die Durchführung des Seminars durch Sven Sauder sowie die kostenpflichtige Teilnahme durch den Kunden Gegenstand des Vertrages. Für diesen gelten, sofern nichts anders vereinbart ist, die Regelungen des 4. Teils dieser AGB („Besondere Vertragsbedingungen für die Buchung von Workshops) ergänzend zu den Regelungen des 1. Teils.

§ 2 Angebot / Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Angebote auf der Webseite von Sven Sauder und/oder in sonstigen Medien wie Flyern, Zeitschriften etc. stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine allgemeine Information über die von Sven Sauder angebotenen Leistungen.

(2) Auf Anfrage des Kunden hin, wird Sven Sauder dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Dieses stellt ebenfalls kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot imRechtssinne abzugeben.

(3) Die Übersendung der Auftragserteilung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Sven Sauder kann dieses innerhalb einer Frist von 1 Woche annehmen, sofern sich aus dem Angebot von Sven Sauder nichts anderes ergibt.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseitig unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von Sven Sauder, sonst das Angebot von Sven Sauder.

(2) Sven Sauder erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

(3) Sven Sauder ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht berechtigt, eine Rechtsberatung im Hinblick auf die von ihm angebotenen Leistungen zu erbringen.

§4 Ansprechpartner der Parteien

Im jeweiligen Auftrag werden die Parteien Ansprechpartner für alle Fragen der Zusammenarbeit benennen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Verantwortlichkeit

Sofern nicht anders vereinbart, ist allgemeiner Einsatzort für die Erbringung der Leistungen durch Sven Sauder der Sitz von Sven Sauder.

§ 6 Leistungsort

(1) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in dem erforderlichen Umfang erbringt.

(2) Der Kunde wird Sven Sauder insoweit die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, den Mitarbeitern von Sven Sauder zu seinen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.

§ 7 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1) Leistungen sind in dem jeweils im Auftrag vereinbarten und als Fristen zu erbringen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet. Sie verlängern sich ferner um den Zeitraum, in dem Sven Sauder durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung (vgl. § 5) nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.

(2) Sven Sauder erbringt seine Leistungen zu den normalen Geschäftszeiten. Diese sind (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von Sven Sauder) Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr. In Einzelfällen können die Parteien auch eine Erbringung von Leistungen außerhalb dieser Zeiten gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(4) Etwaige Mehrkosten, die Folge einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung
sind, sind vom Kunden zu tragen.

§ 8 Vergütung / Zahlungsverzug

(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Sie gelten jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunden neben der Vergütung für die eigentliche Leistungserbringung (nach Aufwand oder pauschal), die im Zusammenhang mit dieser stehenden Reisekosten von Sven Sauder bzw. deren Mitarbeiter zu tragen.

(3) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, besteht im Falle einer Abrechnung nach Aufwand ein Mindestaufwand von 4 Stunden pro Tag.

(4) Soweit nicht gesondert ggf. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung per E-Mail bzw. der Rechnung den Gesamtpreis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Er schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Kunden behält sich der Anbieter vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 4 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

(5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Anbieter nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Urheber- / Nutzungsrechte

(1) Sofern in den Besonderen Vertragsbedingungen keine Regelungen zum Urheberrecht und/oder Nutzungsrechten getroffen werden, gilt dieser § 9.

(2) Sämtliche Inhalte der Materialien und die Inhalte der Internetseiten von Sven Sauder sind urheberrechtlich geschützt.

(3) Sven Sauder räumt dem Kunden insoweit das einfache, nicht an Dritte übertragbare Recht ein, die von Sven Sauder überlassenen Inhalte im Sinne des Vertrages zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht des Kunden Inhalte, die im Rahmen des Auftrages von Sven Sauder zur Verfügung gestellt werden zum eigenen Gebrauch zu verwenden. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist eine über den eigenen Gebrauch hinausgehende Nutzung der von Sven Sauder zur Verfügung gestellten Inhalte unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, diese bzw. Teile hieran für die Nutzung durch Dritte zu kopieren oder zu speichern. Insbesondere dürfen diese nicht zum Zwecke der Verwendung für (Fremd-) Beratungen genutzt und/oder weitergegeben werden.

(4) Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen Abs. 3 wird Sven Sauder den Kunden kostenpflichtig abmahnen lassen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Die Geltendmachung weiterer Rechte behält sich Sven Sauder ausdrücklich vor.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von auf den nach Art der geschuldeten Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von Sven Sauder. Sven Sauder haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Sven Sauder haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Sven Sauder haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten sowie Sven Sauder zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Sven Sauder bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde obliegt insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen
Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er
belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

(3) Sven Sauder verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des
Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 12 Textform

(1) Erklärungen der Parteien (Aufträge durch den Kunden sowie die Annahme dieser durch Sven Sauder) bzgl. des Vertragsabschluss bedürfen der Textform (wie Brief, E-Mail).

(2) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen ebenfalls einer Vereinbarung in Textform oder der entsprechenden Bestätigung durch Sven Sauder in Textform.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

2. Teil – Besondere (ergänzende) Regelungen für Beratungsleistungen

Die nachfolgenden Regelungen der §§ 14 – 15 gelten ergänzend, sofern dem Kunden aufgrund des jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages eine Beratung geschuldet ist.

§ 14 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der konkreten Beratungsleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(2) Sven Sauder schuldet allein die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten persönlichen Erfolges des Kunden.

(3) Der Kunde kann die Beratung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die technische Ausrüstung stellt. In diesem Fall hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Reise- und Fahrkosten) zu tragen und muss entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Sven Sauder für die anfallenden Fahrzeiten aufkommen.

(4) Sven Sauder kann einen Beratungstermin aus wichtigem Grund absagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Schulung aufgrund von Leistungshindernissen, die von Sven Sauder nicht zu vertreten sind, nicht stattfinden kann. Sven Sauder wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten und/oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 15 Weitere Pflichten des Kunden / Ausstattung

(1) Etwaige Ausstattung, die der Kunde für die Beratung benötigt, wird im jeweiligen Angebot dargestellt.

(2) Sofern der Kunde eine Beratung per Video-Call wünscht, hat er insbesondere folgende technische Ausstattung vorzuhalten: einen modernen, aktuellen Browser (idealerweise in der tagesaktuellen Version), eine stabile und schnelle Internetverbindung, Mikrofon, Lautsprecher/Kopfhörer, Webcam.

3. Teil – Besondere (ergänzende) Regelungen für Implementierungen

Die nachfolgenden Regelungen der §§ 16 – 19 gelten ergänzend, sofern dem Kunden aufgrund des jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzgl. Implementierungen überlassen wird.

§ 16 Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Auftrag angegebene Implementierungs-Tätigkeit bzw. die dort benannte Weiterentwicklung von bestehenden Implementierungen.

(2) Die von der Implementierung betroffene Software ist vom Kunden gesondert zu erwerben. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Erwerb dieser Software nicht Gegenstand der Leistungspflichten von Sven Sauder.

§ 17 Gewährleistung

(1) Sofern dem Kunden ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zusteht, wird dieses nach den §§ 10, 17 dieser AGB modifiziert. Für digitale Produkte (§ 327 Abs. 1 und Abs. 5 BGB) und Waren mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3 BGB) steht dem Kunden das gesetzliche Gewährleistungsrecht ohne die Modifikation des § 17 aber mit der Modifikation des § 10 dieser AGB zu.

(2) Für Mängel der Ware leistet Sven Sauder zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Kunden stehen die weiteren Sekundärrechte der Gewährleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu.

(3) Der Kunde muss Sven Sauder offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von 1 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(4) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von Sven Sauder als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(5) Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Davon abweichend gilt die gesetzliche Regelung in folgenden Fällen: wenn Sven Sauder grobes Verschulden vorwerfbar ist, wenn Sven Sauder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, im Falle von Sven Sauder zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der § 478 BGB und im Falle des Lieferregresses gemäß § 327 u BGB. Die Haftung von Sven Sauder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(6) Sven Sauder gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 18 Abnahme beim Werkvertrag

Schuldet Sven Sauder eine werkvertragliche Leistung, richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wird.

§ 19 Übergabe und Gefahrübergang

(1) Sven Sauder ist verpflichtet, die vereinbarte Implementierung zur Verfügung zu stellen zu überlassen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

4. Teil – Besondere (ergänzende) Regelungen für Workshops

Die nachfolgenden Regelungen der §§ 20 – 23 gelten ergänzend, sofern dem Kunden aufgrund des jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die Durchführung von Workshops überlassen wird.

§ 20 Mindestteilnehmerzahl

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, des Erreichens einer etwaigen – im jeweiligen Angebot angegebenen – Mindestteilnehmerzahl. Im Falle des Nichterreichens dieser wird der Kunde spätestens 5 Werktage vor Beginn des Workshops informiert. Sven Sauder steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht gemäß § 23 Abs. 3 dieser AGB zu.

§ 21 Leistungsumfang / Leistungsänderungen

(1) Gegenstand der bei Sven Sauder gebuchten Workshops sind allein die Kurse an den im Auftrag benannten Kurstagen/Kursorten nebst entsprechender Kursunterlagen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die dem Kunden für die im Zusammenhang mit dem gebuchten Workshop anfallenden weiteren Kosten (die An- und Abreise und Übernachtung) nicht von der Seminargebühr umfasst.

(2) Workshops erfolgen am Sitz von Sven Sauder. Der Kunde kann den Workshop in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die technische Ausrüstung stellt. In diesem Fall hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Reise- und Fahrkosten) zu tragen und muss entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Sven Sauder für die anfallenden Fahrzeiten aufkommen.

(3) Sven Sauder kann einen Workshop aus wichtigem Grund absagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Workshop aufgrund von Leistungshindernissen, die von Sven Sauder nicht zu vertreten sind, nicht stattfinden kann. Sven Sauder wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten und/oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Sven Sauder schuldet allein die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten persönlichen Erfolges des Kunden.

(5) Sven Sauder ist berechtigt, den/die vorgesehenen Kursleiter durch andere, in gleichem Umfang qualifizierte (Ersatz-) Kursleiter zu ersetzen, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist.

(6) Weiter ist Sven Sauder berechtigt, Änderungen in Bezug auf den Inhalt und/oder die Organisation eines Workshops vorzunehmen, sofern dies im Einzelfall zweckdienlich und dem Kunden zumutbar ist. Sofern es sich um Änderungen im Hinblick auf den Ort und/Zeit des Workshops handelt, wird der Kunde hierüber unverzüglich unterrichtet.

§ 22 Urheberrecht

(1) Sämtliche Kursunterlagen und die Inhalte der Internetseiten von Sven Sauder sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Diese dürfen ausschließlich zu persönlichen Fort- bzw. Ausbildungszwecken und der Information der Kunden genutzt werden. Sven Sauder räumt dem Kunden insoweit das einfache, nicht an Dritte übertragbare Recht ein, die von Sven Sauder überlassenen Unterlagen im Sinne des Vertrages zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht des Kunden Daten und Dokumente, die im Rahmen des Angebots von Sven Sauder zur Verfügung gestellt werden zum eigenen Gebrauch zu verwenden, insbesondere diese abzuspeichern und/oder auszudrucken.

§ 23 Stornierung / Ersatzteilnehmer sowie Rücktritt durch Sven Sauder

(1) Eine kostenfreie Stornierung durch den Kunden ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn jederzeit möglich. Die Stornierung muss in Textform (per E-Mail) gegenüber Sven Sauder erfolgen. Bei Stornierung der Workshops bei:

- weniger als 8 Wochen vor Kursbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 10% der Kursgebühr

- weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 20% der Kursgebühr

- weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 40% der Kursgebühr und

- im Falle einer Stornierung weniger als 5 Arbeitstage vor Beginn oder Abbruch des Kurses bleibt die volle Teilnahmegebühr fällig. Dem Kunden steht es frei, Sven Sauder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(2) Im Falle der Verhinderung eines angemeldeten Kunden kann eine vom Kunden gesandte Vertretung teilnehmen. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.

(3) Sven Sauder hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist oder der Workshop aufgrund von Leistungshindernissen, welche Sven Sauder nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. In diesen Fällen erklärt Sven Sauder gegenüber dem Kunden umgehend den Rücktritt vom Vertrag und erstattet dem Kunden die Seminargebühr.

(4) Sven Sauder behält sich ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistung vor, wenn die vereinbarte Vergütung bis zum Beginn des Seminars nicht bezahlt wurde.

Stand: April 2022